Top-Deals › Ratgeber › Fahrtenschreiber-Pflicht bei Neufahrzeugen: analog, digital, zweite Generation

Fahrtenschreiber Neufahrzeug: Welche Geräte noch zulässig sind

Automobile Lopp · Stand: November 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Kurz gesagt

Beim Fahrtenschreiber im Neufahrzeug gilt: Seit Mai 2006 dürfen keine analogen Fahrtenschreiber mehr eingebaut werden. Seit August 2023 gilt das auch für digitale Fahrtenschreiber der ersten Generation. In Neufahrzeuge kommt damit ein digitaler Fahrtenschreiber der zweiten Generation. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Umrüstpflicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt zwei Arten von Fahrtenschreibern: analoge Geräte, die auf eine runde Papierscheibe schreiben, und digitale Geräte, die auf dem Gerät und auf der Fahrerkarte speichern.
  • Der digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation speichert zusätzlich zum Beispiel Routen und Standorte per GPS.
  • Seit Mai 2006 dürfen in Neufahrzeuge keine analogen Fahrtenschreiber mehr eingebaut werden.
  • Seit August 2023 dürfen in Neufahrzeuge keine digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation mehr eingebaut werden.
  • Die Einbauverbote betreffen nur Neufahrzeuge – für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Umrüstpflicht.
Das Reel zum Artikel: Fahrtenschreiber 04 – aus unserem Alltag bei Automobile Lopp.

Analoger und digitaler Fahrtenschreiber: Was ist der Unterschied?

Ein analoger Fahrtenschreiber schreibt die Fahrdaten auf Papier, ein digitaler speichert sie elektronisch. Grundsätzlich gibt es nur diese zwei Arten von Fahrtenschreibern, auch Tachografen genannt. Beim analogen Tachografen landen alle Fahrdaten auf einer runden Papierscheibe. Diese Scheibe hält die Fahrt fest.

Cockpit eines VW Crafter mit Lenkrad, digitalem Kombiinstrument, Mittelkonsole und Touchscreen
Analog auf Papier oder digital gespeichert: Dieser Unterschied entscheidet, welcher Fahrtenschreiber noch erlaubt ist.

Der digitale Fahrtenschreiber kommt ohne Papierscheibe aus. Wie der Name schon sagt, speichert er alle Fahrten digital. Die Daten liegen dabei an zwei Stellen: auf dem Gerät selbst und auf der Fahrerkarte. Die Aufzeichnungen sind damit doppelt hinterlegt.

Die Übersicht zeigt die drei Gerätetypen, die Ihnen heute in Nutzfahrzeugen begegnen können:

VW Crafter Kastenwagen L3H3
VW Crafter Kastenwagen L3H3

Der VW Crafter Kastenwagen L3H3 lässt sich bei Automobile Lopp mit Fahrtenschreiber ausstatten – dabei bauen wir das neueste Gerätemodell ein.

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Was kann der digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation?

Der digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation speichert zusätzlich zum Beispiel Routen und Standorte per GPS. Er ist die Weiterentwicklung des digitalen Tachografen. Wie bei der ersten Generation liegen die Daten auf dem Gerät und auf der Fahrerkarte.

Neu ist der Ortsbezug. Die erste Generation zeichnet die Fahrten digital auf. Die zweite Generation erfasst zusätzlich, wo das Fahrzeug unterwegs war. Welche Daten Ihr Gerät im Einzelnen speichert, zeigen Ihnen unsere Berater bei Automobile Lopp gern direkt am Fahrzeug.

Fahrtenschreiber Neufahrzeug: Welche Geräte dürfen noch eingebaut werden?

In Neufahrzeuge dürfen nur noch digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingebaut werden. Das ergibt sich aus zwei Stichtagen. Seit Mai 2006 dürfen keine analogen Tachografen mehr in Neufahrzeuge. Seit August 2023 gilt das auch für digitale Tachografen der ersten Generation.

Weißer VW Crafter Kastenwagen mit Hochdach, schräg von vorn auf dem Hof von Automobile Lopp
In Neufahrzeuge wie diesen VW Crafter dürfen nur noch digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingebaut werden.

Theoretisch sind die älteren Geräte damit nicht generell verboten. Praktisch dürfen sie aber nicht mehr in Neufahrzeuge eingebaut werden. Es handelt sich also um ein Einbauverbot und nicht um ein Nutzungsverbot für alle Fahrzeuge.

Die genauen Stichtage und Details regeln die einschlägigen EU-Vorschriften. Was das für Ihr konkretes Fahrzeug bedeutet, klären unsere Berater bei Automobile Lopp persönlich mit Ihnen.

Muss ich den Fahrtenschreiber in meinem Bestandsfahrzeug umrüsten?

Nein, für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Umrüstpflicht. Die Einbauverbote betreffen nur Neufahrzeuge. Ein Transporter mit analogem Tachografen oder mit einem digitalen Gerät der ersten Generation muss deshalb nicht nachgerüstet werden.

Das ist für Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende mit älterem Fuhrpark wichtig. Sie müssen nicht allein wegen der neuen Gerätegeneration in die Werkstatt. Ob für Ihren Einsatzzweck besondere Ausnahmen oder Fristen gelten, klären unsere Berater gern mit Ihnen. Das gilt vor allem, wenn sich Ihre Fahrten oder Ihr Einsatzgebiet ändern.

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs lohnt sich ein Blick auf das verbaute Gerät. So wissen Sie, mit welcher Technik Sie und Ihre Fahrer arbeiten. Dazu gehört auch die Frage, ob eine Papierscheibe oder eine Fahrerkarte nötig ist.

Das klären wir persönlich für Sie

Sie fahren ein älteres Fahrzeug mit analogem oder digitalem Tachografen der ersten Generation und fragen sich, ob für Ihren Einsatz Ausnahmen oder Fristen gelten? Unsere Berater klären das gern mit Ihnen.

Braucht mein Nutzfahrzeug überhaupt einen Fahrtenschreiber?

Ob Ihr Fahrzeug einen Fahrtenschreiber braucht, hängt vom Fahrzeug und vom Einsatz ab. Das klären wir vor dem Kauf gemeinsam mit Ihnen. Die Regeln zur Gerätegeneration helfen nur, wenn eine Pflicht zum Fahrtenschreiber überhaupt besteht.

Mann steht auf einem Händlerhof vor einer Reihe dunkler VW Crafter Transporter
Ob Ihr Fahrzeug einen Fahrtenschreiber braucht, hängt von Fahrzeug und Einsatz ab. Klären Sie das am besten vor dem Kauf.

Im Beratungsgespräch sehen wir uns Ihren geplanten Einsatz an. Wichtig sind etwa die Fahrzeugklasse, die Art der Fahrten und die Frage, ob Sie gewerblich unterwegs sind. Unsere Berater bei Automobile Lopp besprechen mit Ihnen, ob ein Fahrtenschreiber nötig ist und welche Ausstattung zu Ihrem Einsatz passt.

Das klären wir persönlich für Sie

Sie sind unsicher, ob Ihr Nutzfahrzeug für Ihren Einsatz einen Fahrtenschreiber braucht? Melden Sie sich bei uns – wir klären das persönlich mit Ihnen vor dem Kauf.

Was bedeutet das beim Kauf eines VW Crafter?

Wenn Sie bei Automobile Lopp einen VW Crafter mit Fahrtenschreiber kaufen, bauen wir das neueste Gerätemodell ein. Um die passende Gerätegeneration müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Der Einbau ist auf die aktuellen Vorgaben für Neufahrzeuge ausgerichtet.

Grauer VW Crafter Kastenwagen schräg von vorn vor dem Firmenschild von Automobile Lopp
Wer bei Automobile Lopp einen VW Crafter mit Fahrtenschreiber kauft, bekommt das neueste Gerätemodell eingebaut.

Automobile Lopp ist ein Familienbetrieb bei Augsburg und handelt seit über 30 Jahren mit Nutzfahrzeugen. Den VW Crafter gibt es unter anderem als Kastenwagen L3H3 und als Pritsche. So gehen Sie beim Kauf vor:

Häufige Fragen

Sind analoge Fahrtenschreiber verboten?

Analoge Fahrtenschreiber dürfen seit Mai 2006 nicht mehr in Neufahrzeuge eingebaut werden. In Bestandsfahrzeugen dürfen sie bleiben, denn eine Umrüstpflicht gibt es nicht.

Darf in ein Neufahrzeug noch ein digitaler Fahrtenschreiber der ersten Generation eingebaut werden?

Nein. Seit August 2023 dürfen digitale Fahrtenschreiber der ersten Generation nicht mehr in Neufahrzeuge eingebaut werden.

Was speichert der Fahrtenschreiber der zweiten Generation?

Er speichert die Fahrten digital auf dem Gerät und auf der Fahrerkarte. Zusätzlich erfasst er zum Beispiel Routen und Standorte per GPS.

Muss ich meinen alten Tachografen austauschen?

Nein, für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Umrüstpflicht. Die Einbauverbote gelten nur für Neufahrzeuge. Ob für Ihren Einsatz Ausnahmen oder Fristen gelten, klären unsere Berater bei Automobile Lopp persönlich mit Ihnen.

Wo werden die Daten beim digitalen Fahrtenschreiber gespeichert?

Ein digitaler Fahrtenschreiber speichert die Fahrdaten an zwei Stellen: auf dem Gerät selbst und auf der Fahrerkarte.

Welcher Fahrtenschreiber kommt in einen neuen VW Crafter von Automobile Lopp?

Wenn Sie bei Automobile Lopp bei Augsburg einen VW Crafter mit Fahrtenschreiber kaufen, wird das neueste Gerätemodell eingebaut.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach Stand November 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Eintragungen in Ihren Fahrzeugpapieren.